AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sandra’s Ponybande

1 Vertragspartner

Vertragspartner ist der Reitschulbetrieb Sandra’s Ponybande, vertreten Sandra Fricke, Badenstedter Str. 2, 30989 Gehrden OT Lenthe, nachfolgend als „Sandra’s Ponybande“ bezeichnet.

2 Vertragsgegenstände

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen. Diese regeln alle Kurse mit Unterrichtseinheiten wie:

  • Longenunterricht
  • Spaziergänge sowie geführte Ausritte
  • Bodenarbeitskurse, Longenkurse sowie Zirkuslektionskurse
  • Massagekurse sowie Physiotherapie-Kurse
  • Reitunterricht
  • Voltigieren
  • Ferienangebote und Aktionen

Sandra’s Ponybande bietet pädagogische und natürliche Dienstleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Partner Pferd an.

3 Zustandekommen des Vertrages

3.1. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Unterschrift (durch die gesetzlichen Vertreter) des Teilnehmers auf dem Anmeldeformular bei Zugang der Anmeldebestätigung, spätestens mit Bereitstellung/Inanspruchnahme der Leistung zustande. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vollen Unterrichtsgebühr, auch wenn die Teilnahme ganz oder zeitweise verhindert sein sollte. Die Anmeldung zu Kursen muss schriftlich erfolgen.

3.2 Die Teilnahme an den Angeboten von Sandra’s Ponybande bedarf einer vorherigen Zustimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden mit der schriftlichen Anmeldung von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestätigt.

3.3 Preisänderungen und Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mindestens 8 Wochen vor in Kraft treten bekannt gegeben. Ab dann sind die neuen Preise gültig. Erfolgt keine Kündigung, gelten die neuen Preise als akzeptiert.

4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:

a) Es ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen.

b) Der Kunde hat für pünktliches Erscheinen des Teilnehmers zu sorgen—dies ist wichtig für den reibungslosen Ablauf der Unterrichtseinheit. Bei unpünktlichem Erscheinen besteht lediglich Anspruch auf Leistung bis zum geplanten Ende der Einheit.

c) Für Teilnehmer der Gruppenangebote: Absagen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung bitte bis zu 1 Werktag vor Unterrichtstag bei Sandra Fricke melden (telefonisch).

d) Für Teilnehmer von Einzelförderungen: Die Unterrichtseinheiten finden in der Regel, wenn nicht anders vereinbart, einmal wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin statt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Verhinderungsfalle rechtzeitig, d.h. 1 Werktag vor dem vereinbarten Termin bei Sandra per Telefon oder bei der Kursleiterin direkt abzusagen.

5 Nutzung durch Dritte

Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Leistungen an Dritte weiterzugeben.

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Monatliche Unterrichtsgebühren sind innerhalb der ersten 14 Tage des Monats wie vereinbart zu zahlen. Es besteht die Möglichkeit, die Kursgebühr (z.B. bei Ferienangeboten) als Gesamtbetrag zu entrichten. Diese ist vor Kursbeginn zu zahlen.

6.2 Die Zahlung erfolgt im Überweisungsverfahren.

7 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preise

7.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an weitere Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht abzusehen waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen davon betroffen sind.

7.2 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich gestiegener Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen Sandra’s Ponybande zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Des Weiteren sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist.

7.3 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus wichtigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Kursinhalten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn z.B. Dritte, von denen Sandra’s Ponybande zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern (z.B. steigende Futterkosten durch erntebedingte Gründe, Preiserhöhungen bei Hufpflege etc.).

8 Verzug

8.1 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann Sandra’s Ponybande die zu erbringende Leistung auf Kosten des Kunden versagen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vollständigen Unterrichtsgebühren zu zahlen.

8.2 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Unterrichtsgebühren bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Unterrichtsgebühren in Verzug, so kann Sandra’s Ponybande das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

9 Haftung

9.1 Bevor Sie unser Gelände betreten, bedenken Sie bitte, dass Sandra’s Ponybande keinerlei Haftung für Sie oder Ihre Kinder übernimmt. Eltern sollten ihre Kinder auf dem gesamten Gelände im Blick behalten, ihnen obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

9.2 Für Schäden auf Grund der Erbringung von Dienstleistungen haftet Sandra’s Ponybande bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für diese Fälle gibt es eine Betriebshaftpflichtversicherung incl. Berufshaftpflichtversicherung.

9.3 Unsere Angebote werden gelegentlich durch gewissenhafte und verantwortungsbewusste junge Mädchen unterstützt. Diese sind im Gegensatz zu den festen Mitarbeitern nicht weisungsbefugt. Sollten Sie einmal wegen mangelnder Hilfsbereitschaft, Unfreundlichkeit oder aus anderen Gründen unzufrieden sein, melden Sie dieses bitte bei Ihrer für Sie zuständigen Trainerin.

9.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, der Vertragspartner verzichtet im Voraus auf jegliche Schadensersatzansprüche, insoweit die im Rahmen des Aufenthaltes auf dem Gelände von Sandra’s Ponybande entstehen können.

10 Vertragslaufzeit/Kündigung

10.1 Kündigungsfrist

Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner kündbar. Dabei gilt keine bestimmte Kündigungsfrist, wobei ein begonnener Monat allerdings bezahlt werden muss.

10.2 Das Recht der Vertragspartner, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für Sandra’s Ponybande insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunden die ihm nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Pflichten erheblich verletzt. Erfolgt die fristlose Kündigung aus nicht von Sandra’s Ponybande zu vertretenden Gründen ist ein Schadensersatz gemäß Ziffer 10.3 fällig.

10.3 Sollte der Vertrag aus nicht von Sandra’s Ponybande zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet werden, ist der Kunde verpflichtet, Sandra’s Ponybande einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden restlichen Unterrichtsgebühren als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn Sandra’s Ponybande einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.

10.4 Eine Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Die Schriftform kann nicht durch die elektronische Form ersetzt werden. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei Sandra Fricke vom Betrieb Sandra’s Ponybande, Badenstedter Straße 2 30989 Gehrden. Mitarbeiter von Sandra’s Ponybande sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen berechtigt.

10.5 Für eine Kündigungsbestätigung wird eine Bearbeitungs- und Abwicklungspauschale in Höhe von 10,-€ fällig.

11 Informationen

11.1 Die Kontaktadressen sind im Internet unter www.sandras-ponybande.de/Impressum–Kontakt.html einsehbar.

11.2 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist unter www.sandras-ponybande.de/Preisliste—Angebot.html einsehbar.

Weitere Benachrichtigungen seitens von Sandra’s Ponybande erfolgen über das schwarze Brett.

12 Unterrichtsverlauf

12.1 Sandra’s Ponybande behält sich vor, Gruppen aufzulösen und auf andere Gruppen aufzuteilen, wenn die Gruppengröße geringer ist als 3 Teilnehmer / -innen oder dies aus pädagogischer Sicht notwendig ist. Sandra’s Ponybande behält sich vor, den Unterricht teilweise oder ganz theoretisch durchzuführen.

12.2 Pro Quartal räumt sich Sandra’s Ponybande eine komplette Theoriestunde ein.

12.3 Termin- und Traineränderungen behalten wir uns vor.

12.4 Das Tragen einer passenden Reitkappe oder eines Fahrradhelmes ist Pflicht. Sollte ein Kind ohne die vorgenannte Ausrüstung erscheinen, kann es aus Sicherheitsgründen nicht am praktischen Unterricht teilnehmen. Die Kursgebühr ist dennoch voll zu entrichten. Das Kind sollte den Witterungsverhältnissen entsprechende Kleidung tragen. Sandalen und offene Schuhe sind ungeeignet. Schmuck muss aus Gründen der Unfallverhütung vor dem Unterricht abgenommen werden.

12.5 Die Kinder stehen von Anfang bis Ende der Stunde unter Aufsicht, danach tragen wieder die Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind.

13 Stundenanzahl

Es wird grundsätzlich 1 Unterrichtsstunde in der Woche zu einer festen Uhrzeit angeboten. Sollte eine dieser Stunden seitens Sandra’s Ponybande (z.B. durch Krankheit der Trainerin) ausfallen, wird ein Nachholtermin gestellt, oder die anteiligen Kosten des jeweiligen Termins zurückerstattet. Davon ausgenommen sind gesetzliche Feiertage, an denen der gesamte Unterricht ohne Rückerstattung entfällt.

14 Preise

14.1 Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste.

14.2 Preisänderungen und Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mindestens 8 Wochen vor in Kraft treten bekannt gegeben. Mit Beginn des neuen Monats sind dann die neuen Preise gültig.

14.3 Die Preise beinhalten 19% Umsatzsteuer.

15 Sonstiges

15.1 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

15.2 Die Teilnehmer/-innen können während der Veranstaltung in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Mit Unterschrift auf dem Anmeldeformular gestatten die Erziehungsberechtigten, dass diese Aufzeichnungen zu Werbe- und Schulungszwecken genutzt werden dürfen.

16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.